Einlage nach Formwechsel in eine Personengesellschaft
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist laut FG Münster bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das übernommene positive Eigenkapital als (fingierte) Einlage i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen. ...lesen Sie mehr