Verkürzung der Beteiligungskette durch Verschmelzung
Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, die ihrerseits Gesellschafterin einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist, sind an letzterer nicht unmittelbar beteiligt. Sie sind zivilrechtlich aber auch nicht mittelbar an der Personengesellschaft beteiligt, da es eine mittelbare Beteiligung der Anteilseigner der Kapitalgesellschaft an der Personengesellschaft nicht gibt. ...lesen Sie mehr