Einbringung eines Besitzunternehmens
Voraussetzung für eine nach § 20 UmwStG 2002 begünstigte Buchwerteinbringung ist, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeitpunkt zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören. ...lesen Sie mehr