Die elektronische Rechnung kommt – und zwar bereits ab dem 01.01.2025. Die Rechtsgrundlagen hierfür wurden mit dem Wachstumschancengesetz geschaffen. Viel Zeit zur Umsetzung bleibt nicht mehr, denn ab diesem Datum muss jeder Unternehmer für im Inland steuerbare Umsätze im B2B-Bereich in der Lage sein, eRechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Der Handlungsbedarf ist also groß. Was konkret zu tun ist, besprechen wir mit Robert Backes, Steuerberater, Umsatzsteuerexperte und Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln, und Martin Daniel Rieg, Steuerberater und Director bei RSM Ebner Stolz in Stuttgart. ...lesen Sie mehr
Umsatzsteuer
Auf nahezu jeder Rechnung ist sie ausgewiesen: die Umsatzsteuer. Auch wenn sie uns täglich begleitet, bindet das System von Umsatzsteuerausweis und Vorsteuerabzug, das im nationalen und im grenzüberschreitenden Verkehr gleichermaßen funktionieren muss, bemerkenswert viel Arbeitskraft im Unternehmen. Unterlaufen Fehler, kann sich die Umsatzsteuer schnell zum Margenkiller entwickeln.
Die Anforderungen im Bereich der Umsatzsteuer werden zusehends bürokratischer und unterliegen einem ständigen Wandel. Zudem werden umsatzsteuerliche Sachverhalte gezielt in Außenprüfungen und unter Zuhilfenahme entsprechender Prüfsoftware unter die Lupe genommen. Mögliche Steuerrisiken, auf denen Sie finanziell sitzenbleiben, und Sanktionen sind nicht zu unterschätzen.
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Umsatzsteuer im In- und Ausland im Griff haben. Uns geht es vor allem darum, Strategien zur Umsatzsteuer- und Vorsteueroptimierung zu finden, durch die margenmindernde Fehlbeurteilungen vermieden werden, und in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Fragestellungen im internationalen Kontext klären wir für Sie, sofern erforderlich, schnell und pragmatisch mit den Kollegen unseres Netzwerks.