Vorsteuerabzug bei Bezug von Leistungen von einem „Ist-Versteuerer“
Der EuGH kam in einer aktuellen Entscheidung zu dem Ergebnis, dass für Leistungen von sog. Ist-Versteuerern, bei denen die Umsatzsteuer regelmäßig im Zeitpunkt des Zuflusses des Entgelts entsteht, entgegen der derzeit geltenden deutschen Rechtslage auch beim Leistungsempfänger das Recht auf Vorsteuerabzug erst mit Zahlung des Entgelts entsteht. Dies hat Auswirkungen für alle Unternehmer, die Leistungen von sog. Ist-Versteuerern beziehen. ...lesen Sie mehr