Frist für Vorsteuervergütungsanträge im EU-Fall endet am 30.09.2021
Im EU-Ausland ansässige Unternehmer, die in Deutschland keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze erbringen, können einen Antrag auf Vorsteuererstattung über das in ihrem Ansässigkeitsstaat eingerichtete elektronische Portal stellen. Dieser wird an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Die Antragstellung hat jeweils bis 30.09. des Folgejahres zu erfolgen. ...lesen Sie mehr