§ 2b UStG: Aktuelle Entwicklungen und Verwaltungsanweisungen
Der Zeitraum, bis zu dem die Neuregelungen zur Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR, § 2b UStG) nach Ablauf des Übergangszeitraums anzuwenden sind, wurde auf den 1.1.2023 verlängert. ...lesen Sie mehr