Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz
Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit. Eine unterbliebene Erklärung des Insolvenzverwalters steht auch nicht einer "konkludenten Positiverklärung" gleich. ...lesen Sie mehr