Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf Zweitmarkt
Die Veräußerung von "gebrauchten" Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des An- und Verkaufs von "gebrauchten" Lebensversicherungen. Diesem wäre bei der vom Finanzamt und vom FG vertretenen Umsatzbesteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden. ...lesen Sie mehr