Zur Eröffnungsverfahren der Eigenverwaltung entstandenen Umsatzsteuer
Die im Eröffnungsverfahren der Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer ist keine Masseverbindlichkeit. Verbindlichkeiten, die im Verfahren der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270a InsO begründet worden sind, sind nur dann Masseverbindlichkeiten, wenn sie auf der Grundlage einer vom Insolvenzgericht erteilten Ermächtigung begründet worden sind. ...lesen Sie mehr