Umsätze aus Fahrsicherheitstrainings sind umsatzsteuerfrei
Die Einnahmen aus einem Fahrsicherheitstraining sind gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei. Es würde die Grenzen einer zulässigen richtlinienkonformen Auslegung überschreiten, würde man bei der Auslegung des § 4 Nr. 22a UStG dessen Wortlaut durch den Text des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL, der die Steuerbefreiung allein auf erzieherische und berufsbezogene Veranstaltungen beschränkt, ersetzen.
...lesen Sie mehr