EuGH zum Vorsteuerabzug im Rahmen eines Reihengeschäfts
Mit Urteil vom 21.2.2018 (Rs. C-628/16, Kreuzmayr, DStR 2018, S. 461) bestätigt der EuGH in einem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen seine Rechtsauffassung, dass bei einem Reihengeschäft die Warenbewegung nur einer der Lieferungen in der Reihe zuzuordnen ist. Der Ort der bewegten Lieferung bestimmt sich danach, wo deren Beförderung oder Versendung beginnt. ...lesen Sie mehr