Vorsteueraufteilung nach dem Gesamtumsatzschlüssel
Das BMF geht darauf ein, in welchen Fällen und wie die Vorsteueraufteilung nach dem Gesamtumsatzschlüssel vorzunehmen ist, wenn ein Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstand oder eine in Anspruch genommene sonstige Leistung sowohl für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze als auch für den Vorsteuerabzug ausschließende Umsätze verwendet. ...lesen Sie mehr