Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
Die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers entfällt unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den Bauleistenden erstattet. Soll für einen in einer Norm nicht geregelten Fall eine nicht geregelte Rechtsfolge eintreten, so ist dies keine zulässige Rechtsfortbildung im Wege der Analogie, sondern Rechtssetzung, die der rechtsprechenden Gewalt nicht zusteht. ...lesen Sie mehr