Keine Werklieferung bei Übertragung von Gewichtsguthaben an Silber vom Metallkonto des Bestellers auf das des Auftragnehmers
In Fällen, in denen der Besteller von Silbermünzen von seinem Metallkonto Gewichtsguthaben an Silber auf das Metallkonto des Auftragnehmers überträgt, liegt keine Werklieferung mit Materialbeistellung vor, bei der das zur Verfügung gestellte Material aus dem Leistungsaustausch ausscheidet. Es liegt vielmehr ein uneingeschränkt umsatzsteuerpflichtiger Tausch bzw. tauschähnlicher Umsatz vor. ...lesen Sie mehr