Unentgeltliche Überlassung eines Fitnessstudios an Arbeitnehmer unterliegt der Umsatzsteuer
Die unentgeltliche Nutzung eines Fitnessstudios und anderer Sportangebote durch Arbeitnehmer löst Umsatzsteuer aus. Allgemein gesundheitsfördernde Maßnahmen liegen in erster Linie im persönlichen Interesse der Arbeitnehmer; insbesondere wenn die Teilnahme am Sportangebot freiwillig und außerhalb der Dienstzeit erfolgt. ...lesen Sie mehr