Bruchteilsgemeinschaft ist kein umsatzsteuerlicher Unternehmer
Der BFH bestätigt mit einem aktuellen Beschluss vom 28.08.2023 (Az. V B 44/22) seine Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft und hält daran fest, dass eine Bruchteilsgemeinschaft keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer erbringen kann. Darüber hinaus enthält der Beschluss interessante Randnotizen zur neuen Rechtslage zur Unternehmereigenschaft sowie zu Vertrauensschutzfragestellungen. ...lesen Sie mehr