Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (8. VStÄndG) vom 24.10.2022 (BGBl. I 2022, S. 1838) wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen bis zum 31.12.2023 verlängert. ...lesen Sie mehr