Kein wirtschaftliches Eigentum des Leerkäufers an Dividendenpapieren im Rahmen eines cum/ex-Geschäfts
Dem Leerkäufer von im Rahmen von cum/ex-Geschäften im Jahr 1990 gehandelten Dividendenpapieren steht kein Anspruch auf Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer zu. Der Leerkäufer erwirbt in einem solchen Fall weder das zivilrechtliche noch das wirtschaftliche Eigentum an den Wertpapieren; der bloße Abschluss eines Kaufvertrages reicht hierfür nicht aus. ...lesen Sie mehr