Zur Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht
Die Regelung des § 6 InvStG unterfällt nicht der Stillhalteklausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV. Inländischen Anteilsscheininhabern eines Investmentfonds mit Sitz in den USA steht zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gem. §§ 2, 6 InvStG die Möglichkeit zu, die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentvermögens gem. § 5 Abs. 1 InvStG nachzuweisen. ...lesen Sie mehr