BMF: Optionsscheine und Zertifikate sind keine Termingeschäfte
Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde die Verrechnung von Verlusten aufgrund des Ausfalls von Kapitalanlagen bzw. Verlusten aus Termingeschäften im Privatvermögen auf jeweils EUR 20.000 p.a. eingeschränkt („BMF-Steuerhammer“). ...lesen Sie mehr