Zu Verlusten aus dem Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Die Verluste aus dem Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, sind nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung zu berücksichtigen. Sie sind weder als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusehen noch als Werbungskosten zu berücksichtigen. ...lesen Sie mehr