Ebner Stolz Taxomat: Mehrheit gegen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes
Die Progression des Einkommensteuertarifs endet in Deutschland aktuell grundsätzlich bei einem Steuersatz von 42 %. Dieser Steuersatz wird fällig, wenn ein Steuerpflichtiger mit einem zu versteuernden (Jahres-)Einkommen von mindestens EUR 57.919 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt wird. Darüber hinaus macht der Einkommensteuertarif bei sehr hohen Einkommen noch einmal einen Sprung: Die sogenannte Reichensteuer in Höhe von 45 % wird im Veranlagungszeitraum 2021 fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen eines (einzeln veranlagten) Steuerpflichtigen mindestens EUR 274.613 beträgt. ...lesen Sie mehr