Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung: Attraktivere Besteuerung von Personenunternehmen?
Die Bundesregierung beschloss am 24.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts und brachte diesen in das Gesetzgebungsverfahren ein. Kernstück dieses Gesetzesvorhabens ist die Einführung der Option für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, ertragsteuerlich wie eine Körperschaft behandelt zu werden, zivilrechtlich aber unverändert als Personengesellschaft zu agieren. Damit können mittelständische Unternehmen die gesellschaftsrechtliche Flexibilität der Rechtsform der Personengesellschaft mit den Steuervorteilen einer Kapitalgesellschaft verbinden. ...lesen Sie mehr