Neue Regeln zum Vorsteuerabzug bei unentgeltlichen Zuwendungen
Mit BMF-Schreiben vom 24.01.2024 hat sich die Finanzverwaltung durch eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) der Auffassung des BFH (Urteil vom 16.12.2020, Az. XI R 26/20 (XI R 28/17)) und EuGH (Urteil vom 16.09.2020, Rs. C-528/19, Mitteldeutsche Hartstein-Industrie) angeschlossen und erleichtert den Vorsteuerabzug bei unentgeltlichen Zuwendungen an Dritte bzw. reduziert den Anwendungsbereich der unentgeltlichen Wertabgabe. Zugleich wird die Veröffentlichung des BFH-Urteils im BStBl. II angekündigt. ...lesen Sie mehr