Biodiesel aus Argentinien im Fokus der Zollbehörden
Die EU-Kommission hat die Zollbehörden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/756 vom 23.5.2018 angewiesen, geeignete Schritte einzuleiten, um bestimmte Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien ab dem 24.05.2018 für neun Monate zollamtlich zu erfassen. Hintergrund sind Untersuchungen in einem Antisubventionsverfahren. ...lesen Sie mehr