Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ab 2024
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 hat der Bundestag zum Jahreswechsel 2023/2024 bedeutende Änderungen im Hinblick auf § 9b und § 10 Stromsteuergesetz beschlossen, von denen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft bereits ab einem Mindeststromverbrauch von 12,5 MWh profitieren können. ...lesen Sie mehr