IFRS-Abschluss: Keine Heilungswirkung für die ertragsteuerliche Organschaft
Die Fehlerhaftigkeit eines Jahresabschlusses der Organgesellschaft ist für die Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft unschädlich, wenn dem Jahresabschluss oder dem Konzernabschluss, in den der Jahresabschluss einbezogen worden ist, ein uneingeschränktes Testat des Abschlussprüfers erteilt worden ist. Dies gilt laut Auffassung der Finanzverwaltung jedoch nicht in gleichem Maße für einen IFRS-Abschluss. ...lesen Sie mehr