Folgen der erhöhten Schwellenwerte für die Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023
Nach Auffassung des Fachausschusses Bilanzierung und des Hauptfachausschusses des IDW können die erhöhten Schwellenwerte, die wahlweise auch bereits im Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt werden können, auch nur im Rahmen der Offenlegung rückwirkend angewendet werden. ...lesen Sie mehr