Im Jahr 2023 haben viele Unternehmen staatliche Entlastungen im Rahmen der Erdgas-Wärme-Preisbremse sowie der Strompreisbremse erhalten. Diesbezüglich besteht für Unternehmen in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Einreichung einer Schlussrechnung. Die maßgebliche Frist für deren Einreichung an die Energieversorger ist grundsätzlich der 31.05.2024. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zufolge ist in begründeten Fällen die Beantragung einer Fristverlängerung bis zum 02.09.2024 möglich. Die Beantragung der Fristverlängerung erfolgt über das Portal der Prüfbehörde (https://pruefbehoerde.pwc.de/). ...lesen Sie mehr
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Neues BAFA-Hinweisblatt Stromzähler 2018 - Konsequenzen für stromkostenintensive Unternehmen
Die BAFA bietet mit ihrem neuen Hinweisblatt Hilfestellungen zu Auslegungsfragen der Begrenzung der EEG-Umlage bei stromkostenintensiven Unternehmen. ...lesen Sie mehr