Auch nach den nun ausgelaufenen temporären Erleichterungen im Rahmen der Preisbremsen nach dem Gesetz zur Einführung der Strompreisbremse (StromPBG) / Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) bleiben die Energiekosten ein erheblicher finanzieller Belastungsfaktor für zahlreiche Betriebe. Wir erläutern, wie Unternehmen auch nach dem Auslaufen der Preisbremsen über sonstige Entlastungsmaßnahmen ihre wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit sichern können. Dazu wurden zahlreiche Programme zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen auf Standorte außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs der EU-Emissionshandelsrichtlinie (Carbon Leakage) aufgelegt, die es zu nutzen lohnt. Allerdings macht deren Inanspruchnahme vielfach energierechtliche Prüfungen bei den energieintensiven Letztverbrauchern erforderlich. ...lesen Sie mehr
Festlegungen der Bundesnetzagentur für den Strom- und Gasbereich
Die zuständigen Beschlusskammern der Bundesnetzagentur haben mit ihren Festlegungen Vorgaben im Bereich der Abschlusserstellung und -prüfung für betroffene Unternehmen gemacht. ...lesen Sie mehr