Am 24.12.2020 konnte zwischen der EU und dem VK eine Einigung über ein gemeinsames Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) getroffen werden, welches am 1.1.2021 vorläufig in Kraft getreten ist. Dennoch haben die letzten Wochen gezeigt, dass der Wegfall von Zöllen und Quoten bei Einhaltung der entsprechenden Ursprungsregeln zwar den ganz harten Brexit verhindert hat, die Realität jedoch eine Vielzahl an Herausforderungen bei der Umsetzung mit sich bringt.
Seit dem Inkrafttreten des TCA hat die Europäische Kommission aktiv mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft zusammengearbeitet, um EU-Unternehmen beim Im- und Export aus und in das VK zu unterstützen. Dafür hat die Kommission detaillierte Leitfäden zur Präferenzbehandlung, zum Ursprung und zur Umsetzung der Zollverfahren entwickelt:
Für die Anwendung der Präferenzbehandlung und von Ursprungsregeln des neuen „Trade and Cooperation Agreement“ (TCA) mit dem Vereinigten Königreich (VK) wurden Leitfäden veröffentlicht.