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Steuerberatung

Leitlinien für die Verrechnungspreisbestimmung in der Corona-Pandemie

Am 18.12.2020 hat die OECD Leit­li­nien veröff­ent­licht. Darin wer­den die Aus­wir­kun­gen der CO­VID-19-Pan­de­mie auf die An­wen­dung des Fremd­ver­gleichs­grund­sat­zes und der OECD Trans­fer Pri­cing Gui­de­lines the­ma­ti­siert. Die Leit­li­nien sol­len so­wohl für Steu­er­pflich­tige als auch für Steu­er­ver­wal­tun­gen welt­weit eine Hil­fe­stel­lung im Um­gang mit den coron­abe­ding­ten Her­aus­for­de­run­gen bei der Ver­rech­nungs­preis­be­stim­mung bie­ten.

Un­ter­neh­men ste­hen an­ge­sichts der enor­men wirt­schaft­li­chen Ver­wer­fun­gen auf­grund der Corona-Krise vor großen Her­aus­for­de­run­gen bei der Be­stim­mung von Ver­rech­nungs­prei­sen (siehe be­reits no­vus Au­gust/Sep­tem­ber 2020, S. 10). Die OECD hat dazu nun Leit­li­nien zum Um­gang mit den außer­or­dent­li­chen Umständen her­aus­ge­ge­ben. Sie stellt zu­gleich klar, dass die OECD Trans­fer Pri­cing Gui­de­lines auch trotz stark veränder­ter Rah­men­be­din­gun­gen wei­ter­hin für die Ver­rech­nungs­preis­ana­lyse her­an­zu­zie­hen sind und durch die neue Hand­rei­chung we­der er­wei­tert noch re­vi­diert wer­den.

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Vier Schwerpunktbereiche

Die OECD fo­kus­siert sich vor al­lem auf vier Kern­be­rei­che: Ver­gleich­bar­keits­ana­ly­sen, Um­gang mit Ver­lus­ten und durch Co­vid-19 ver­ur­sach­ten Kos­ten, staat­li­che Hilfs­pro­gramme und Vor­ab­verständi­gungs­ver­fah­ren (ad­vance pri­cing agree­ments - sog. APAs). Die The­men­aus­wahl ba­siert auf ei­ner Um­frage un­ter den Mit­glie­dern des OECD In­clu­sive Frame­works und Un­ter­neh­men und spie­gelt die Be­rei­che wi­der, in de­nen die Aus­wir­kun­gen der Co­vid-19-Pan­de­mie als be­son­ders schwer­wie­gend er­ach­tet wer­den.

Bedeutung der Funktions- und Risikoanalyse

Zahl­rei­che Un­ter­neh­men se­hen sich Ab­satz­ri­si­ken durch rückläufige Kun­den­nach­frage, Ri­si­ken in der Wert­schöpfungs- und Lie­fer­kette so­wie fi­nan­zi­el­len Ri­si­ken, z. B. durch ein erhöhtes For­de­rungs­aus­fall­ri­siko, aus­ge­setzt. Kon­zerne müssen des­halb ge­nau ana­ly­sie­ren, wel­che öko­no­mi­sch si­gni­fi­kan­ten Ri­si­ken in der Krise wel­chen an ei­ner Trans­ak­tion be­tei­lig­ten Ver­bund­un­ter­neh­men zu­zu­rech­nen sind und wie die Un­ter­neh­mens­gruppe als Gan­zes mit den Ri­si­ken um­geht.

Vergleichbarkeitsanalyse

Um den Fremd­ver­gleichs­grund­satz bei der Ver­rech­nungs­preis­be­stim­mung ein­zu­hal­ten, sind Ver­gleich­bar­keits­ana­ly­sen not­wen­dig. Das stellt Un­ter­neh­men vor große Her­aus­for­de­run­gen, denn die Corona-Pan­de­mie hat in 2020 zu - im wah­ren Wort­sinne - „un­ver­gleich­li­chen“ Fi­nanz­da­ten geführt. Eine Va­li­die­rung von Ver­rech­nungs­prei­sen an­hand von Ver­gan­gen­heits­wer­ten ge­lingt da­her viel­fach nicht. Auch wenn es ggf. bei lang­fris­ti­gen Preis­ver­ein­ba­run­gen, die be­reits vor dem Kri­sen­jahr 2020 ge­trof­fen wur­den und un­verändert wei­ter gel­ten, mögli­cher­weise kei­nen An­pas­sungs­be­darf gibt, sind bei jähr­lich ver­ein­bar­ten Ver­rech­nungs­prei­sen für das Jahr 2020 Ver­gleich­bar­keits­ana­ly­sen zu er­stel­len. Da­bei ist zu un­ter­su­chen, ob sich die Corona-Krise auf die je­wei­lige Trans­ak­tion aus­wirkt. Der Corona-Kri­sen­ef­fekt kann laut OECD bei­spiels­weise auf Ba­sis des Rück­gangs der Um­sat­zerlöse, des Er­halts staat­li­cher Hil­fen oder der Ab­wei­chung zwi­schen Plan- und Ist-Zah­len er­mit­telt wer­den. Die OECD ruft die Steu­er­ver­wal­tun­gen dazu auf, ne­ben dem „price-set­ting“ auch den „out­come-tes­ting“-An­satz zu ak­zep­tie­ren, der es ermöglicht, die Fremdüblich­keit der Trans­fer­preis­ge­stal­tung in ei­ner Rück­schau auf das Er­geb­nis des ab­ge­lau­fe­nen Ge­schäfts­jahrs zu ve­ri­fi­zie­ren.

Umgang mit Verlusten und Corona-induzierten Kosten

In künf­ti­gen Ver­rech­nungs­preiss­trei­tig­kei­ten wird viel­fach nicht mehr die Frage nach der Ge­win­nal­lo­ka­tion, son­dern ver­mehrt die nach der Ver­tei­lung von pan­de­mie­be­ding­ten Ver­lus­ten im Mit­tel­punkt ste­hen. Die Ver­lust­zu­wei­sung in­ner­halb von Un­ter­neh­mens­grup­pen folgt da­bei - wie auch die Ge­win­nal­lo­ka­tion - ei­ner Funk­ti­ons- und Ri­si­ko­ana­lyse der be­tei­lig­ten Ver­bund­un­ter­neh­men. Außer­or­dent­li­che, ein­ma­lige Kos­ten, die auf­grund der Corona-Krise an­ge­fal­len sind, soll­ten so al­lo­kiert wer­den, wie das auch bei der Preis­ge­stal­tung zwi­schen un­abhängi­gen Un­ter­neh­men der Fall wäre.

Staatliche Hilfsprogramme

An­ge­sichts zahl­rei­cher (mo­netärer und nicht-mo­netärer) staat­li­cher Un­terstützungs­pro­gramme, wie Zu­schüssen, er­leich­ter­ten Zugängen zu Kre­di­ten, Kurz­ar­bei­ter­geld oder Steu­er­er­leich­te­rung, sieht die OECD die Not­wen­dig­keit zu überprüfen, in­wie­weit sich dar­aus Aus­wir­kun­gen auf kon­zern­in­terne Trans­ak­tio­nen er­ge­ben. Da­bei sind die spe­zi­fi­schen Un­ter­schiede zwi­schen den Hilfs­pro­gram­men und der Zu­gang dazu in den ein­zel­nen Ländern ebenso zu berück­sich­ti­gen wie die Frage, ob es nur tem­poräre oder lang­fris­tige staat­li­che Un­terstützungsmaßnah­men sind, die sich mögli­cher­weise auf die Ver­rech­nungs­preise aus­wir­ken.

Vorabverständigungsverfahren (APAs)

Be­stan­den zwi­schen Steu­er­pflich­ten und den Fi­nanz­ver­wal­tun­gen schon vor Kri­sen­be­ginn APAs, die das Jahr 2020 be­tref­fen, be­hal­ten diese grundsätz­lich ihre Gültig­keit. Es ist aber zu prüfen, ob die veränder­ten Markt­be­din­gun­gen zu ei­ner Ver­let­zung der im Ein­zel­nen ver­ein­bar­ten Kon­di­tio­nen führen können. Wer­den ak­tu­ell APAs aus­ge­han­delt, sollte im Hin­blick auf den Kri­sen­zeit­raum eine fle­xi­ble Aus­ge­stal­tung an­ge­strebt wer­den.

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