- LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG stellt Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung
- Geschäftsbetrieb läuft im Schutzschirmverfahren unverändert weiter
- Ebner Stolz-Sanierungsexperte Jan Hendrik Groß ist Generalbevollmächtigter
Köln, 11. Februar 2019 - Die LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbh & Co. Betriebs KG (LHG), hat beim Amtsgericht Würzburg einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren gestellt. Der Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter. Das Gericht hat dem Antrag am 6.2.2019 stattgegeben. Die LHG hat nun drei Monate Zeit, sich zu sanieren.
Die LHG beliefert als Großhändler mit 103 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 60 Millionen Euro den nicht filialisierten Lebensmitteleinzelhandel und Convenience-Stores. Das Sortiment umfasst Food- und Non-Food-Artikel aller großen Markenhersteller sowie ein Eigenmarktsortiment. Durch die Anordnung des Schutzschirms hat das Unternehmen nun Zeit, sich zu sanieren und einen Restrukturierungsplan aufzustellen, um den Geschäftsbetrieb für die Zukunft auszurichten. Der Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter.
Durch die frühzeitige Antragstellung kann die bereits begonnene Sanierung fortgesetzt werden. Die LHG wird in der Sanierungsphase von dem Sanierungsexperten Jan Hendrik Groß, Rechtsanwalt und Partner bei Ebner Stolz in Köln begleitet. Groß unterstützt die Geschäftsführung als Generalbevollmächtigter. „In den kommenden Wochen werden wir gemeinsam an einer Neuausrichtung der LHG und der Erarbeitung eines Restrukturierungsplans arbeiten“, sagt Groß. Der begonnene M&A-Prozess soll fortgesetzt werden.
Das Sanierungsverfahren steht unter der Aufsicht des gerichtlich bestellten Sachwalters Dr. Markus Schädler, Würzburg. Die Tochtergesellschaft Das Futterhaus HBB GmbH & Co. KG hat keinen Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens gestellt und ist von dem Sanierungsverfahren nicht betroffen.
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