In a letter dated 6 November 2020, the Federal Ministry of Finance (BMF) commented on an interpretation of German limited tax liability on royalty payments, an issue that has emerged as controversial in the recent past. The BMF’s legal position may have significant consequences for internationally operating groups of companies. The easing of the legal requirement that had been originally planned no longer appears to be on the cards.
Limited tax liability applies to royalty payments between non-residents
Weitere Ausgaben
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Fit für den Jahreswechsel 2024/2025 - steuerliche Handlungsmöglichkeiten
Derzeit befinden sich noch einige Steuergesetze im Gesetzgebungsverfahren, die - sofern sie final beschlossen werden - zu zahlreichen steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 führen werden. Für Unternehmen bedeutet dies, etwaigen sich daraus ergebenden Handlungsbedarf oder auch Handlungsoptionen zu erkennen und ggf. noch vor dem Jahreswechsel umzusetzen. Einige Überlegungen zu Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben wir für Sie in der vorliegenden Broschüre zusammengetragen, die aber keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben können und sollen.
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Bitcoin & Co. – Besteuerung von Kryptowährungen
Die Besteuerung von Kryptowährungen (oder „virtuellen Währungen“) stellt sowohl Anleger als auch die Finanzverwaltung vor neue Herausforderungen. Zwar sind einige grundlegende Fragestellungen rund um die Steuerpflicht von Krypto-Assets zwischenzeitlich geklärt. Neuere Erscheinungsformen des Decentralized Finance wie Staking, Lending oder Liquidity Mining werfen dennoch zahlreiche Fragen auf. Dabei bedingt die Vielfalt an möglichen Ausgestaltungen von Kryptowährungen und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Einkünfteerzielung, dass eine pauschale Aussage über die steuerliche Beurteilung grundsätzlich nicht getroffen werden kann. Vielmehr zeigt unsere Erfahrung: Es kommt auf den Einzelfall an.
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Home-Office oder Arbeitszimmer – Was steuerlich gilt
Drei Tage im Büro, zwei Tage mobiles Arbeiten von zu Hause aus. So oder so ähnlich sieht die neue flexible Arbeitswelt bei vielen Beschäftigten und Unternehmern aus. Doch welche Kosten sind steuerlich absetzbar, wenn von zu Hause aus gearbeitet wird? Und welche Voraussetzungen sind seit 2023 zu erfüllen, um Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen zu können?
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Nachbesserungen beim Optionsmodell
Das sog. Optionsmodell gemäß § 1a KStG sieht vor, dass bestimmte Personengesellschaften auf Antrag zur Körperschaftsbesteuerung optieren können. Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) zielt der Gesetzgeber darauf ab, die Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG zu steigern.
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Nachbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 nachgebessert, die die steuerliche Belastung von Personenunternehmen, insb. auch des standorttreuen Mittelstands, mindern und deren Eigenkapitalbildung verbessern sollen.