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M&A-Forum 2014

Im Rah­men von Un­ter­neh­mens­trans­ak­tio­nen und Fu­sio­nen ste­hen der Kauf­preis und die fi­nan­zi­elle Aus­ge­stal­tung der Trans­ak­tion im Fo­kus der Ver­hand­lun­gen. Be­son­ders für Vorstände, Ge­schäftsführer und Auf­sichts­or­gane be­ste­hen hier­bei Ri­si­ken in Haf­tung ge­nom­men zu wer­den, so­fern der Kauf­preis oder auch der Ver­kaufs­preis aus Sicht der An­teils­eig­ner zu hoch re­spek­tive zu ge­ring ausfällt und hier­durch even­tu­ell zum Nach­teil des Un­ter­neh­mens ge­han­delt wurde. Diese Ri­si­ken las­sen sich durch eine Fair­ness Opi­nion re­du­zie­ren oder gar ver­hin­dern.

Im Zuge ei­ner Fair­ness Opi­nion wird durch einen Wirt­schaftsprüfer eine Stel­lung­nahme zur An­ge­mes­sen­heit ei­nes Trans­ak­ti­ons­prei­ses im Rah­men un­ter­neh­me­ri­scher In­itia­ti­ven er­stellt. Hier­bei fußt seine Be­ur­tei­lung auf fest de­fi­nier­ten Be­ur­tei­lungsmaßstäben, die im Stan­dard IDW S8 des In­sti­tuts der Wirt­schaftsprüfer de­fi­niert wur­den. Als Maßstab für die fi­nan­zi­elle An­ge­mes­sen­heit dient eine Band­breite von Trans­ak­ti­ons­prei­sen, die aus ver­gleich­ba­ren Trans­ak­tio­nen ge­won­nen wur­den. Fi­nan­zi­elle An­ge­mes­sen­heit liegt dann vor, wenn der Trans­ak­ti­ons­preis in­ner­halb die­ser Band­breite liegt (Maßstabs­funk­tion).

Mit Hilfe ei­ner Fair­ness Opi­nion kann die fi­nan­zi­elle An­ge­mes­sen­heit von Trans­ak­tion er­mit­telt wer­den und Rechts- und Pro­zess­si­cher­heit für die be­tei­lig­ten Par­teien, al­len voran für de­ren ge­setz­li­che Ver­tre­ter und Ent­schei­dungsträger, erhöht wer­den. Dies be­schleu­nigt und ver­ein­facht Trans­ak­ti­ons­pro­zesse und stei­gert den Trans­ak­ti­ons­er­folg.

Im Rah­men des Lu­ther M&A - Fo­rums am 13. Mai 2014 in Stutt­gart re­fe­rie­ren Frau Mar­tina Schaaf und Herr Chris­tian Fuchs von Eb­ner Stolz über die Anlässe, Ziele, Be­stand­teile und Be­wer­tungs­me­tho­den im Zu­sam­men­hang mit Fair­ness Opi­ni­ons.