Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen und Fusionen stehen der Kaufpreis und die finanzielle Ausgestaltung der Transaktion im Fokus der Verhandlungen. Besonders für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsorgane bestehen hierbei Risiken in Haftung genommen zu werden, sofern der Kaufpreis oder auch der Verkaufspreis aus Sicht der Anteilseigner zu hoch respektive zu gering ausfällt und hierdurch eventuell zum Nachteil des Unternehmens gehandelt wurde. Diese Risiken lassen sich durch eine Fairness Opinion reduzieren oder gar verhindern.
Im Zuge einer Fairness Opinion wird durch einen Wirtschaftsprüfer eine Stellungnahme zur Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen unternehmerischer Initiativen erstellt. Hierbei fußt seine Beurteilung auf fest definierten Beurteilungsmaßstäben, die im Standard IDW S8 des Instituts der Wirtschaftsprüfer definiert wurden. Als Maßstab für die finanzielle Angemessenheit dient eine Bandbreite von Transaktionspreisen, die aus vergleichbaren Transaktionen gewonnen wurden. Finanzielle Angemessenheit liegt dann vor, wenn der Transaktionspreis innerhalb dieser Bandbreite liegt (Maßstabsfunktion).
Mit Hilfe einer Fairness Opinion kann die finanzielle Angemessenheit von Transaktion ermittelt werden und Rechts- und Prozesssicherheit für die beteiligten Parteien, allen voran für deren gesetzliche Vertreter und Entscheidungsträger, erhöht werden. Dies beschleunigt und vereinfacht Transaktionsprozesse und steigert den Transaktionserfolg.
Im Rahmen des Luther M&A - Forums am 13. Mai 2014 in Stuttgart referieren Frau Martina Schaaf und Herr Christian Fuchs von Ebner Stolz über die Anlässe, Ziele, Bestandteile und Bewertungsmethoden im Zusammenhang mit Fairness Opinions.