Bewirtungen von Arbeitnehmern sind an der Tagesordnung. Sie erfolgen im Rahmen von Auswärtstätigkeiten und Betriebsveranstaltungen, bei Kundengesprächen oder Seminaren sowie tagtäglich in der betriebseigenen Kantine.
Auch können sie zu Belohnungszwecken intensivierend vom Arbeitgeber wie auch zum Anreiz oder zur Feier von Vertragsabschlüssen bei Kundenbewirtung eingesetzt werden oder zu runden Geburtstagen - als Zeichen der Wertschätzung - im Betrieb des Arbeitgebers erfolgen.
Die steuerliche Behandlung und Bewertung der Mahlzeitengestellung ist vielfältig. Es sind unzählige Fallgestaltungen und zahlreiche Einzelfallregelungen vorhanden und zu beachten. Dies erschwert es den Überblick zu behalten und führt zum Bürokratieaufwand, insbesondere bei Abrechnung.
Die Veranstaltung informiert praxisorientiert und umfassend über die aktuell und insbesondere im kommenden Jahr geltenden gesetzlichen Regelungen auf Basis derzeitiger Verwaltungsmeinung anhand zahlreicher Beispiele und Nachweisführung.
Das Seminar wendet sich an Führungskräfte von Unternehmen, Personalleiter, Leiter von Steuerabteilungen sowie Verantwortliche für die Personalabrechnung.
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Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Teilnahmegebühren und dem ausfürhlichen Programm.