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Veranstaltungen

Mahlzeiten und Bewirtungen in der Lohnsteuer

Be­wir­tun­gen von Ar­beit­neh­mern sind an der Ta­ges­ord­nung. Sie er­fol­gen im Rah­men von Auswärtstätig­kei­ten und Be­triebs­ver­an­stal­tun­gen, bei Kun­den­ge­sprächen oder Se­mi­na­ren so­wie tagtäglich in der be­triebs­ei­ge­nen Kan­tine.

Auch können sie zu Be­loh­nungs­zwe­cken in­ten­si­vie­rend vom Ar­beit­ge­ber wie auch zum An­reiz oder zur Feier von Ver­trags­ab­schlüssen bei Kun­den­be­wir­tung ein­ge­setzt wer­den oder zu run­den Ge­burts­ta­gen - als Zei­chen der Wert­schätzung - im Be­trieb des Ar­beit­ge­bers er­fol­gen.

Die steu­er­li­che Be­hand­lung und Be­wer­tung der Mahl­zei­ten­ge­stel­lung ist vielfältig. Es sind unzählige Fall­ge­stal­tun­gen und zahl­rei­che Ein­zel­fall­re­ge­lun­gen vor­han­den und zu be­ach­ten. Dies er­schwert es den Über­blick zu be­hal­ten und führt zum Büro­kra­tie­auf­wand, ins­be­son­dere bei Ab­rech­nung.

Die Ver­an­stal­tung in­for­miert pra­xis­ori­en­tiert und um­fas­send über die ak­tu­ell und ins­be­son­dere im kom­men­den Jahr gel­ten­den ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen auf Ba­sis der­zei­ti­ger Ver­wal­tungs­mei­nung an­hand zahl­rei­cher Bei­spiele und Nach­weisführung.

Das Se­mi­nar wen­det sich an Führungskräfte von Un­ter­neh­men, Per­so­nal­lei­ter, Lei­ter von Steu­er­ab­tei­lun­gen so­wie Ver­ant­wort­li­che für die Per­so­nalab­rech­nung.

Mel­den Sie sich di­rekt hier zur Ver­an­stal­tung der IHK an.
Dort fin­den Sie auch wei­tere In­for­ma­tio­nen zu den Teil­nah­me­ge­büh­ren und dem aus­fürh­li­chen Pro­gramm.