Im Februar 2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die MaRisk-Novelle 2016 zur Konsultation veröffentlicht. Ein zweiter, inoffizieller Zwischenentwurf zur MaRisk-Novelle befindet sich derzeit zur vertraulichen, nicht öffentlichen Konsultation bei den Banken- und Prüfungsverbänden.
Die MaRisk-Novelle enthält zahlreiche Klarstellungen, Änderungen sowie neue Anforderungen. Eines der Themengebiete, welches einen weitgehenden Wandel erfahren wird, ist das Modul AT9 Auslagerungen. Neben klarstellenden Ergänzungen ist hier derzeit mit ergänzenden Änderungen sowie neuen Anforderungen zu rechnen, welche die betroffenen Institute vor teilweise große Herausforderungen stellen werden.
So wird bspw. durch die ergänzte negative Abgrenzung des sonstigen Fremdbezugs der Auslagerungsbegriff künftig deutlich weiter gefasst, als es bisher der Fall ist. Ebenso werden die Maßnahmen zur Festlegung von Ausstiegsstrategien weiterführend erläutert. Weiter sind die Anforderungen an die vertragliche Ausgestaltung der als wesentlich eingestuften Auslagerungen ergänzt, sodass es diesbezüglich Anpassungsbedarf bei den relevanten Verträgen und Service-Level-Agreements geben wird.
Erfahrene Berater von Ebner Stolz wollen Ihnen dieses Thema in einer praxisorientierten Veranstaltung näherbringen und mit Ihnen pragmatische und proportionale Lösungen diskutieren.
Anmeldeinformationen:
Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf EUR 120,00 zzgl. USt pro Person. In der Gebühr enthalten sind Seminarunterlagen, Getränke und ein Imbiss. Im Anschluss an die Veranstaltung können Sie die Themen ab ca. 18:30 Uhr bei einem Imbiss mit den Referenten und Teilnehmern erörtern und vertiefen.