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MaRisk-Novelle 2016 - Auslagerungen, was ändert sich?

Im Fe­bruar 2016 hat die Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Ba­Fin) die Ma­Risk-No­velle 2016 zur Kon­sul­ta­tion veröff­ent­licht. Ein zwei­ter, in­of­fi­zi­el­ler Zwi­schen­ent­wurf zur Ma­Risk-No­velle be­fin­det sich der­zeit zur ver­trau­li­chen, nicht öff­ent­li­chen Kon­sul­ta­tion bei den Ban­ken- und Prüfungs­verbänden.
 
Die Ma­Risk-No­velle enthält zahl­rei­che Klar­stel­lun­gen, Ände­run­gen so­wie neue An­for­de­run­gen. Ei­nes der The­men­ge­biete, wel­ches einen weit­ge­hen­den Wan­del er­fah­ren wird, ist das Mo­dul AT9 Aus­la­ge­run­gen. Ne­ben klar­stel­len­den Ergänzun­gen ist hier der­zeit mit ergänzen­den Ände­run­gen so­wie neuen An­for­de­run­gen zu rech­nen, wel­che die be­trof­fe­nen In­sti­tute vor teil­weise große Her­aus­for­de­run­gen stel­len wer­den.
 
So wird bspw. durch die ergänzte ne­ga­tive Ab­gren­zung des sons­ti­gen Fremd­be­zugs der Aus­la­ge­rungs­be­griff künf­tig deut­lich wei­ter ge­fasst, als es bis­her der Fall ist. Ebenso wer­den die Maßnah­men zur Fest­le­gung von Aus­stiegs­stra­te­gien wei­terführend erläutert. Wei­ter sind die An­for­de­run­gen an die ver­trag­li­che Aus­ge­stal­tung der als we­sent­lich ein­ge­stuf­ten Aus­la­ge­run­gen ergänzt, so­dass es dies­bezüglich An­pas­sungs­be­darf bei den re­le­van­ten Verträgen und Ser­vice-Le­vel-Agree­ments ge­ben wird.
 
Er­fah­rene Be­ra­ter von Eb­ner Stolz wol­len Ih­nen die­ses Thema in ei­ner pra­xis­ori­en­tier­ten Ver­an­stal­tung näher­brin­gen und mit Ih­nen prag­ma­ti­sche und pro­por­tio­nale Lösun­gen dis­ku­tie­ren.

An­meld­ein­for­ma­tio­nen:
Die Teil­nah­me­gebühr beläuft sich auf EUR 120,00 zzgl. USt pro Per­son. In der Gebühr ent­hal­ten sind Se­mi­nar­un­ter­la­gen, Getränke und ein Im­biss. Im An­schluss an die Ver­an­stal­tung können Sie die The­men ab ca. 18:30 Uhr bei einem Im­biss mit den Re­fe­ren­ten und Teil­neh­mern erörtern und ver­tie­fen.

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