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Steuerberatung

Maßnahmen der EU gegen destabilisierende Aktivitäten Russlands

Am 09.10.2024 wurde im Amts­blatt der EU i. R. d. Sank­tio­nen ge­genüber Russ­land die Ver­ord­nung (EU) 2024/2642 veröff­ent­licht, mit der die EU ge­zielt auf de­sta­bi­li­sie­rende Ak­ti­vitäten Russ­lands im Aus­land rea­giert.

Als Ant­wort auf die in den letz­ten Jah­ren zu­neh­mend fest­ge­stellte hy­bride Kriegsführung Russ­lands u. a. durch Cy­ber­an­griffe, Sa­bo­tage und Spio­nage wurde mit der Ver­ord­nung (EU) 2024/2642 ein neuer Rah­men ge­schaf­fen, wel­cher es ermöglicht, Maßnah­men ge­gen Ein­zel­per­so­nen und Or­ga­ni­sa­tio­nen zu er­grei­fen, durch de­ren Hand­lun­gen die Grund­werte, die Si­cher­heit, die Un­abhängig­keit und die In­te­grität der EU, an­de­rer Drittländer so­wie in­ter­na­tio­na­ler Or­ga­ni­sa­tio­nen un­ter­gra­ben wer­den. Diese Ver­ord­nung ist am 10.10.2024 in Kraft ge­tre­ten.

Zu die­sen Hand­lun­gen zählen u. a.:

  • Be­hin­de­rung von Wahl­pro­zes­sen und De­sta­bi­li­sie­rung der ver­fas­sungsmäßigen Ord­nung
  • Un­ter­gra­ben der Funk­ti­ons­weise de­mo­kra­ti­scher In­sti­tu­tio­nen
  • Sa­bo­tage und Be­dro­hung von Wirt­schaftstätig­kei­ten, Dienst­leis­tun­gen von öff­ent­li­chem In­ter­esse oder kri­ti­schen In­fra­struk­tu­ren
  • Nut­zung ko­or­di­nier­ter Des­in­for­ma­tion und Ein­fluss­nahme aus dem Aus­land
  • Cy­ber­at­ta­cken
  • In­stru­men­ta­li­sie­rung von Mi­gran­ten

Natürli­chen oder ju­ris­ti­schen Per­so­nen, Or­ga­ni­sa­tio­nen oder Ein­rich­tun­gen, die künf­tig in An­hang I der Ver­ord­nung auf­geführt sind, wer­den sämt­li­che Gelder und wirt­schaft­li­che Res­sour­cen ein­ge­fro­ren. Darüber hin­aus dürfen die­sen we­der un­mit­tel­bar noch mit­tel­bar Gelder oder wirt­schaft­li­che Res­sour­cen zur Verfügung ge­stellt wer­den (sog. Be­reit­stel­lungs­ver­bot). Eben­falls un­ter­lie­gen be­trof­fene Ein­zel­per­so­nen einem Rei­se­ver­bot, das ih­nen die Ein­reise und Durch­reise durch das EU-Ge­biet un­ter­sagt.

Hin­weis: Un­ter­neh­men müssen zusätz­lich zu den - auch im in­ner­deut­schen Ge­schäfts­ver­kehr durch­zuführen­den - ex­port­kon­troll­recht­li­chen Prüfun­gen, u. a. per­so­nen­be­zo­gene Sank­ti­ons­lis­tenprüfun­gen, ne­ben den be­reits be­ste­hen­den um­fas­sen­den Be­schränkun­gen des Wirt­schafts­ver­kehrs mit Russ­land nun noch wei­tere Sank­tio­nen ge­gen Russ­land im Blick be­hal­ten.

Der Ge­schäfts­be­reich Zoll - En­er­gie­steuer - Außen­wirt­schaft bei RSM Eb­ner Stolz un­terstützt Sie da­bei, im Be­reich Ex­port­kon­trolle com­pli­ant zu sein und steht Ih­nen für Fra­gen rund um das Thema Sank­tio­nen so­wie wei­te­rer ex­port­kon­troll­recht­lich re­le­van­ter The­men gerne zur Verfügung. Auch zu den The­men Zölle und Ver­brauch­steu­ern be­ra­ten wir um­fas­send.

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