Konkret wurde eine Formulierungshilfe zur Energiepreispauschale und zum Kinderbonus beschlossen, die in das Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz Eingang finden soll. Darin sind folgende Entlastungsmaßnahmen vorgesehen:
- Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll einmalig eine Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden. Ein Anspruch auf die EEP sollen Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) sowie Arbeitnehmer, einschließlich geringfügig Beschäftigter, haben.
- Familien sollen für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro erhalten, um den sich das Kindergeld im Juli 2022 erhöht. Darüber hinaus sollen Empfangende von Sozialleistungen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.
Zudem spricht sich die Bundesregierung für eine Entlastung bei der Energiesteuer aus. Hierzu liegt bereits ein Referentenentwurf des BMF zur Änderung des Energiesteuerrechts vor. Konkret geht es darum, die Energiesteuer auf Kraftstoffe, die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendet werden, befristet für drei Monate auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die Energiesteuer als Verbrauchsteuer regelmäßig in vollem Umfang vom Endverbraucher getragen wird und somit die temporäre Absenkung der Steuersätze von den Energieversorgern vollständig an diese weitergegeben wird.
Hinweis: Dem Vernehmen nach soll auch das Ende März 2022 angekündigte Ticket im ÖPNV für 9 Euro/Monat befristet für einen Zeitraum von drei Monaten, beginnend im Juni 2022, eingeführt werden. Hier scheint es aber noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Finanzierung zu geben.