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Mehr Transparenz bei Nachhaltigkeitsbewertungssystemen erforderlich!

An­ge­sichts zu­neh­men­der glo­ba­ler Be­dro­hun­gen für Men­sch und Na­tur in­folge dras­ti­scher Klima- und hu­ma­nitärer Ka­ta­stro­phen ist es mitt­ler­weile un­ab­ding­bar, verläss­li­che Aus­sa­gen über die „Nach­hal­tig­keit“ von Im­mo­bi­lien zu tref­fen. Die be­ste­hen­den Ra­ting- und Sco­ring-Mo­delle sind man­gels ein­heit­li­cher recht­li­cher Vor­ga­ben nicht hin­rei­chend trans­pa­rent und verläss­lich, wie Jo­hanna Hof­mann, Rechts­anwältin und Part­ne­rin bei Eb­ner Stolz in Frank­furt in einem ak­tu­el­len Bei­trag im Im­mo­bi­li­en­ma­na­ger be­klagt.

Rechtsrahmen für ökologische und soziale Transformation

Das Pa­ri­ser Übe­rein­kom­men, das Rah­menübe­rein­kom­men der Ver­ein­ten Na­tio­nen über Klimaände­run­gen aus dem Jahr 2015, setzt den Rechts­rah­men zu ei­ner um­fas­sen­den öko­lo­gi­schen und so­zia­len Trans­for­ma­tion. Auch wenn das ver­folgte Ziel begrüßen­swert ist, be­rei­tet des­sen Um­set­zung (ju­ris­ti­sche) Pro­bleme. Zwar wer­den Um­welt­ziele, so­ziale Ziel­set­zun­gen und Pro­grammsätze für eine „gute Un­ter­neh­mensführung“ fest­ge­legt. Viele der Fest­le­gun­gen be­inhal­ten je­doch keine ein­heit­li­chen, rechts­ver­bind­li­chen Be­wer­tungs­sys­teme für die Qua­li­fi­zie­rung von nach­hal­ti­gen Im­mo­bi­lien. Auch rich­ten sich diese Pro­gramme nicht di­rekt an die Im­mo­bi­li­en­bran­che, son­dern viel­mehr an die Mit­glied­staa­ten so­wie staat­li­che In­sti­tu­tio­nen, und es be­ste­hen keine ver­bind­li­chen Vor­ga­ben zur Ziel­er­rei­chung. So stellt die ef­fek­tive Steue­rung der Fi­nanz­mit­telflüsse hin zu „grünen Im­mo­bi­lien“ die Ver­ant­wort­li­chen, ins­be­son­dere in­ner­halb des Gebäude­sek­tors, wei­ter­hin vor Her­aus­for­de­run­gen.

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EU-Taxonomie-Verordnung richtet sich an Finanzmarktteilnehmer

Mit der sog. „EU-Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung“ des eu­ropäischen Ra­tes und Par­la­ments soll­ten mark­te­ta­blierte Kri­te­rien ge­schaf­fen wer­den. Al­ler­dings stellt die Ver­ord­nung le­dig­lich ein Klas­si­fi­ka­ti­ons­sys­tem für eine trans­pa­rente Be­richt­er­stat­tung dar, die sich an die Fi­nanz­markt­teil­neh­mer rich­tet. Eine „Per­for­mance“-Be­wer­tung für Un­ter­neh­men oder gar ein­zelne Gebäude un­ter­bleibt hin­ge­gen. So lässt sich mit der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung nicht er­mit­teln, ob die be­tref­fende Im­mo­bi­lie in der Ge­samt­be­trach­tung nach­hal­tig bzw. kli­ma­neu­tral ist.

Zertifizierungssysteme für den Immobilienmarkt

Es ha­ben sich da­her auf dem Im­mo­bi­li­en­markt Sys­teme zur Be­wer­tung und Zer­ti­fi­zie­rung von Nach­hal­tig­keit in Ge­stalt von Ra­ting- und Sco­ring-Mo­del­len eta­bliert, etwa ECORE, DGBN, BREEAM, LEED, GRESB. An­hand smar­ter Tech­no­lo­gien können da­mit zum Bei­spiel gebäude­spe­zi­fi­sche Ver­brauchs­da­ten ge­sam­melt und di­ver­ser Kri­te­rien ver­ar­bei­tet und Ein­spar­po­ten­tiale iden­ti­fi­ziert wer­den. Diese Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­teme un­ter­lie­gen je­doch kei­nem ver­bind­li­chen Re­gel­werk und lei­den da­mit an Ver­gleich­bar­keit und man­geln­der Trans­pa­renz. Es wäre drin­gend ge­bo­ten, ver­bind­li­che und ver­gleich­bare Vor­ga­ben so­wie Kon­troll­sys­teme zu eta­blie­ren. Diese sind al­ler­dings mit dem ge­bo­te­nen ju­ris­ti­schen Au­genmaß um­zu­set­zen.

Hin­weis: Den ge­sam­ten Bei­trag im Im­mo­bi­li­en­ma­na­ger le­sen Sie hier.

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