So ist der Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags über den Erwerb eines inländischen Unternehmens, das in den Anwendungsbereich der sektorübergreifenden Kontrolle nach der Außenwirtschaftsverordnung fällt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich zu melden.
Der sektorübergreifenden Kontrolle unterliegen Unternehmenserwerbe, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in Deutschland gefährden können. Als Regelbeispiele werden dazu genannt:
- Betreiber einer Kritischen Infrastruktur i. S. des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
- Entwickler von Software, die branchenspezifisch zum Betrieb von Kritischen Infrastrukturen dient,
- Unternehmen, die im Bereich der Überwachung der Telekommunikation tätig sind,
- Anbieter von Cloud-Computing-Diensten,
- Unternehmen, die eine Zulassung für Komponenten oder Dienste für Telematikinfrastruktur besitzen.
Erweitert wurde zudem der Anwendungsbereich der sektorspezifischen Kontrolle, die beim Erwerb von Unternehmen aus besonders sensiblen Geschäftsfeldern, wie z. B. die Herstellung militärischer Güter, greift.
Zum anderen wurden die Fristen für das Prüfverfahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geändert. Die dreimonatige Prüffrist beginnt nicht bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrags, sondern erst, wenn das Ministerium Kenntnis von dem Erwerb erlangt hat. Zudem wurde bei der sektorübergreifenden Prüfung eine absolute Prüffrist von fünf Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags eingeführt. Unterbleibt eine Meldung an das Ministerium, kann erst nach Ablauf dieser Frist Rechtssicherheit erlangt werden.
Hinweis
Um bei einer Unternehmenstransaktion unter Beteiligung von Investoren außerhalb der EU Rechtssicherheit hinsichtlich der Unbedenklichkeit nach den Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts zu haben, dürfte künftig vermehrt die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantragt werden. Leitet das Ministerium nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang ein Prüfverfahren ein, kann das Prüfrecht nicht mehr ausgeübt werden und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt als faktisch erteilt.