Neue Datenanforderungen für Meldungen der Wertpapierinstitute

06.12.2023 | < 2 Minuten Lesezeit

Am 21.09.2022 informierte die Deutsche Bundesbank sämtliche Wertpapierinstitute (WpI) - derzeit rd. 740 in Deutschland - darüber, dass sich ab dem Meldestichtag 31.12.2023 für be-stimmte Meldungen das Format der Meldedatei von Excel (XLSX) zu XBRL ändert.

Mit der Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD - Investment Firm Directive) und der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR - Investment Firm Regulation) hatte die EU erstmals einen einheitlichen Berichtsrahmen für WpI hinsichtlich ihrer aufsichtsrechtlichen Meldepflichten vorgegeben. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte dann durch das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die Regelungen sind seit Juni 2021 in Kraft.

Art. 54 der Verordnung (EU) 2019/2034 umfasst u. a. Meldungen zur/zu

  • Höhe und Zusammensetzung der Eigenmittel,
  • Berechnung der Eigenmittelanforderungen,
  • Berechnung der Anforderungen für fixe Gemeinkosten,
  • Konzentrationsrisiko und
  • Liquiditätsanforderungen,

die die WpI der Deutschen Bundesbank übermitteln müssen.

Der Melderhythmus ist für WpI der Klasse 2 (mittlere WpI) vierteljährlich und für WpI der Klasse 3 (kleine WpI) jährlich.

Was ist XBRL?

XBRL steht für „Extensible Business Reporting Language“. Diese „Sprache" dient dazu, den Berichtsfluss von Unternehmensinformationen vom Informationsgeber zum Informationsempfänger zu standardisieren und zu rationalisieren. Tatsächlich basiert XBRL auf XML. Reine XML-Meldungen haben einen entscheidenden Nachteil: Das zugrundeliegende XML-Schema definiert lediglich die strukturelle Abbildung der Daten und validiert die korrekten Datentypen auf Vollständigkeit. XBRL hingegen erweitert dies durch eine Semantik, die zudem eine Interpretation der Daten ermöglicht. So kann in XBRL ein komplexes dimensionales Datenmodell abgebildet werden, das beliebig erweiterbar ist.

Hinweis: In einer XML-Meldung können Bilanzdaten abgebildet werden, bspw. Sachanlagen, Finanzanlagen oder andere Aktiva. Die Information und die eigentlich obligatorische Validierung, dass nämlich die Summe aus Sachanlagen und Finanzanlagen das Anlagevermögen abbildet, ist im reinem XML-Format nicht möglich. Daher werden solche Informationen bislang in der Praxis in langen Handbüchern zu XML-Meldungen ergänzt, ohne dass der Ersteller oder Empfänger der Meldungen eine Chance hat, die Regeln automatisch zu verarbeiten. An dieser Stelle kommt dann XBRL zum Einsatz.

RSM Ebner Stolz berät oder unterstützen Sie gerne bei der notwendigen Transformation der Datenformate.