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Rechtsberatung

Mindestanforderungen an Vereinssatzung

Das Re­gis­ter­ge­richt kann eine An­mel­dung ei­nes Ver­eins zurück­wei­sen, wenn die Sat­zung auf die Ver­fol­gung ge­meinnützi­ger Zwecke i. S. d. AO ver­weist, ohne dass ein ent­spre­chen­der an­er­ken­nen­der Be­scheid des Fi­nanz­amts vor­liegt.

Laut Be­schluss des OLG Karls­ruhe vom 22.01.2024 (Az. 19 W 80/23) er­weckt ein Hin­weis in der Sat­zung, dass der Ver­ein aus­schließlich und un­mit­tel­bar ge­meinnützige Zwecke i. S. der AO ver­folgt, den Ein­druck ei­ner ent­spre­chen­den An­er­ken­nung. Er sei dem­zu­folge ge­eig­net, bei Drit­ten einen ent­spre­chen­den Ein­druck ei­ner An­er­ken­nung zu er­we­cken.

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