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Unternehmen

Mindestlohn – Erläuterungen und Austausch erster praktischer Erfahrungen

Seit dem 1. Ja­nuar 2015 ist nun das Min­dest­lohn­ge­setz in Kraft. Je­der Ar­beit­neh­mer in Deutsch­land hat seit­her An­spruch auf eine Min­dest­vergütung in Höhe von 8,50 Euro brutto je Stunde. Zwar hat sich dies all­ge­mein her­um­ge­spro­chen, doch fühlen sich viele Bran­chen da­von nicht be­trof­fen, weil sie teils deut­lich höhere Vergütun­gen zah­len.

Aber wie so oft steckt der Teu­fel im De­tail:

  • Wie gehe ich mit mei­nen Prak­ti­ka­nen um?
  • Darf der Ju­gend­trai­ner oder der An­gehörige der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr wei­ter für die kleine Eh­ren­amts­pau­schale tätig sein?
  • Wes­halb ver­lan­gen ei­nige mei­ner Ge­schäfts­part­ner von mir Erklärun­gen zur Ein­hal­tung des Min­dest­lohn­ge­set­zes? Was hat es da­mit auf sich – und vor al­lem: Muss ich so et­was auch von mei­nen Ge­schäfts­part­nern ein­for­dern? Hafte ich gar für de­ren Min­dest­lohn­verstöße?
  • Und wie komme ich den Auf­zeich­nungs­pflich­ten nach, de­ren Um­fang be­reits wie­der in der Dis­kus­sion steht?

In einem pra­xis­na­hen Vor­trag möch­ten wir Ih­nen Ant­wor­ten auf diese Fra­gen ge­ben. Sie er­hal­ten Ge­le­gen­heit zum Aus­tausch Ih­rer ers­ten prak­ti­schen Er­fah­run­gen mit dem Min­dest­lohn und zu kon­kre­ten Nach­fra­gen.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fra­gen!

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