Seit dem 1. Januar 2015 ist nun das Mindestlohngesetz in Kraft. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat seither Anspruch auf eine Mindestvergütung in Höhe von 8,50 Euro brutto je Stunde. Zwar hat sich dies allgemein herumgesprochen, doch fühlen sich viele Branchen davon nicht betroffen, weil sie teils deutlich höhere Vergütungen zahlen.
Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail:
- Wie gehe ich mit meinen Praktikanen um?
- Darf der Jugendtrainer oder der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr weiter für die kleine Ehrenamtspauschale tätig sein?
- Weshalb verlangen einige meiner Geschäftspartner von mir Erklärungen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes? Was hat es damit auf sich – und vor allem: Muss ich so etwas auch von meinen Geschäftspartnern einfordern? Hafte ich gar für deren Mindestlohnverstöße?
- Und wie komme ich den Aufzeichnungspflichten nach, deren Umfang bereits wieder in der Diskussion steht?
In einem praxisnahen Vortrag möchten wir Ihnen Antworten auf diese Fragen geben. Sie erhalten Gelegenheit zum Austausch Ihrer ersten praktischen Erfahrungen mit dem Mindestlohn und zu konkreten Nachfragen.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen!