Derzeit ist noch unklar, wie die Verbesserungen umgesetzt werden sollen. Der Bundesverband Deutsche Startups in Berlin hat am 22.6.2020 Maßnahmen vorgeschlagen, die auch für mittelständische Unternehmen die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen steigern könnten. Bislang schrecken administrativer Aufwand, Kosten sowie rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen viele Unternehmen und Startups von einer Kapitalbeteiligung der Beschäftigten ab. Vor allem bei den gängigen Rechtsformen der GmbH oder UG können nach derzeitigem Recht keine effizienten und kostengünstigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufgelegt werden, die entsprechend internationaler Standards auf die Gewährung echter Unternehmensanteile ausgerichtet sind. Dies führt in der Praxis immer wieder zu aufwendigen, komplexen und kostenintensiven juristischen Konstruktionen.
Weniger Bürokratie und Kosten durch vereinfachtes Gesellschaftsrecht
Deshalb schlägt der Bundesverband Deutsche Startups nach einer Befragung von 1.900 Teilnehmern unter anderem Vereinfachungen im Gesellschaftsrecht vor. Gefordert wird, eine eigene Anteilsklasse im GmbH-Recht zu schaffen, die spezifisch auf die Bedürfnisse von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zugeschnitten ist. Während bisher beispielsweise eine notarielle Beurkundung notwendig ist, sollen Unternehmen die Anteile künftig kostengünstig, schnell, einfach und digital übertragen können. Informations- und Beteiligungsrechte sollen sich primär auf die vermögensmäßige Beteiligung beschränken.
Attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen
Die Startup-Vertreter fordern außerdem eine im internationalen Vergleich fairere Besteuerung. So ist der geldwerte Vorteil einer Mitarbeiterbeteiligung bislang bereits zu versteuern, bevor dem Beschäftigten liquide Mittel zufließen. Stattdessen soll durch eine nachgelagerte Besteuerung die Steuerlast auf den Zeitpunkt der Rückgabe oder den Verkauf der Beteiligungen verschoben werden. Da es sich nicht um Arbeitslohn, sondern Erlöse aus Geschäftsanteilen handelt, sollen für die geldwerten Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen nicht die Einkommensteuersätze gelten, sondern sie sollen einheitlich als Kapitalerträge versteuert werden. Darüber hinaus empfiehlt die Gründerszene Freibeträge, wenn Mitarbeiter Erlöse aus Beteiligungsprogrammen in deutsche Startups reinvestieren.
Mitarbeiterbeteiligungen als Soforthilfe bei Liquiditätskrisen
In der Corona-Krise kann die Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer helfen, Liquidität zu sichern. Wenn Aufträge abrupt wegbrechen und der Umsatz schmilzt, bedingen Personalkosten oft den größten Teil des Liquiditätsabflusses. Abhilfe schafft, wenn Arbeitgeber Teile des Gehalts oder Sonderzahlungen in angemessenem Umfang zeitweise nicht auszahlen, sondern diese als Kapitaleinlage der Mitarbeiter im Unternehmen verbleiben. So schlagen Mittelständler gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe, weil sie zugleich auch das Eigenkapital des Unternehmens erhöhen. Die Belegschaft profitiert direkt am späteren Wiederaufschwung und das gerade jetzt notwendige Wir-Gefühl und der Zusammenhalt werden gestärkt. Allerdings wirkt auch hier bislang die Besteuerung als Hemmschuh, weil die Mitarbeiter für nicht ausgezahltes Gehalt Einkommensteuer und Sozialabgaben entrichten müssen.
Update
Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich steuerliche Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen geschaffen. Mehr zu den zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Vorschriften sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des BMF lesen Sie hier.