Mit großem Teilnehmerkreis haben wir im Dezember 2022 unseren ersten Teil des Mitteldeutschen Abfallseminars erfolgreich durchgeführt. Am 17. Januar 2023 bieten wir den zweiten Teil der Veranstaltung an.
Im Teil 2 werden wir aktuelle Entwicklungen im Rechnungswesen aufzeigen. Schwerpunkt wird der Dauerbrenner Ermittlung und Abbildung langfristige Rückstellungen für Nachsorge, Rekultivierung oder Rückbau sein.
Eine gewichtige Rolle wird dabei die Abbildung von zukünftigen Preissteigerungen insbesondere im Lichte der aktuellen Entwicklungen der Ukraine Krise spielen. Ebenso werden wir anhand des Entwurfes des IDW ERSA IFA 3 die neuesten Entwicklungen zur Abgrenzung Investition versus Instandhaltung darstellen. Daneben gehen wir auf aktuelle Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Konkret zeigen wir auf, was das für Sie konkret bedeutet und welche Maßnahmen heute ergriffen werden sollten, um diese neuen Verpflichtungen erfüllen zu können.
Bereits ab 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Erfahren Sie, welche Verpflichtungen sich hieraus für Sie ergeben. Zudem unterliegen alle großen Unternehmen ab 2025 der Berichts- und Prüfungspflicht der CSRD inkl. EU-Taxonomie. Viele öffentliche Unternehmen müssen unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe wie große Kapitalgesellschaften Rechnung legen. Abgerundet wird dieser Teil des Seminars auch in diesem Jahr von Herrn RA Penecerci. Er wird aktuelle relevante Rechtsentscheidungen für Unternehmen der Abfallwirtschaft darstellen und die Rechtsfolgen mit Ihnen ausführlich besprechen.
Letztlich steht aber der Austausch mit Ihnen im Vordergrund. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt mit unseren Referenten zu besprechen.
Inhalt:
- Dauerbrenner: Ermittlung und Bilanzierung langfristiger Rückstellungen für Rekultivierung, Nachsorge oder Rückbau
- Auswirkungen der Erweiterung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten (Sofortabschreibung von Software, Erweiterung der Möglichkeiten degressiver Abschreibung) und Urteilen von Finanzgerichten auf die handelsrechtliche Rechnungslegung
- Abgrenzung Investition und Instandhaltung (Vorstellung des neuen IDW ERS IFA 3)
- Anwendungsbereich der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, EU-Taxonomie)
- Mittelbare oder unmittelbare Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Aktuelle Rechtsprechung
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.