Seit 1997 wird die Vermögensteuer in Deutschland nicht mehr erhoben. Trotz hoher verfassungsrechtlicher Hürden ist je nach Ausgang der Koalitionsverhandlungen im Anschluss an die Bundestagswahl mit einer Wiederbelebung der Vermögensteuer zu rechnen: Die möglichen Koalitionäre, SPD und Grüne, wollen Vermögende stärker besteuern. Zugleich scheint eine Verschärfung der erbschaftsteuerlichen Regelungen wahrscheinlich. Die FDP, als erforderlicher dritter Partner einer sog. Ampelkoalition, und auch die Union, die für eine sog. Jamaikakoalition eintritt, lehnen dagegen eine Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine Mehrbelastung für Unternehmen ab.
Vor diesem Hintergrund stellt sich nicht nur die Frage nach der ggf. konkreten Ausgestaltung der Vermögensteuer, sondern vor allem nach den unmittelbaren Folgen für Unternehmen in Deutschland. Neben der Sorge vor einer sofortigen Liquiditätsbelastung durch die Vermögensteuer ist derzeit eine zunehmende Verunsicherung der mittelständischen Wirtschaft festzustellen, die bis hin zu konkreten Abwanderungsgedanken aus Deutschland reicht.
Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist derzeit zu bezweifeln, ob die Vermögensteuer angesichts des hohen Erhebungsaufwandes überhaupt ein geeignetes Mittel zur Deckung des Finanzbedarf des Fiskus darstellt. Unklar ist zudem, inwiefern eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erwarten ist.
Welche Handlungsoptionen bestehen nun für mittelständische Unternehmer? Welche steuerlichen Fallstricke lauern im Zuge einer Wohnsitzverlegung oder der Verlegung von Unternehmensteilen in das Ausland? In dieser Folge des Ebner Stolz Mittelstandstalks erklärt Dr. Detlev Heinsius, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner bei Ebner Stolz in Hamburg, wie sich Unternehmer bereits jetzt auf die möglichen steuerpolitischen Entwicklungen vorbereiten können und warum der Ausgang der Koalitionsverhandlungen auch im Hinblick auf die Übertragung von Familienvermögen auf die nächste Generation aufmerksam verfolgt werden sollte.
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Bearbeitungsstand: 07.10.2021