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Steuerberatung

Strukturierung von Familienvermögen im Lichte von Vermögen- und Erbschaftsteuer

Je nach Aus­gang der Ko­ali­ti­ons­ver­hand­lun­gen nach der Bun­des­tags­wahl steht die Wie­der­einführung der Vermögen­steuer im Raum. In der sechs­ten Folge des Eb­ner Stolz Mit­tel­standstalks geht es darum, wel­che Mehr­be­las­tun­gen für mit­telständi­sche Un­ter­neh­mer kon­kret im Raum ste­hen und wel­che steu­er­li­chen As­pekte bei der Nach­fol­ge­pla­nung nun verstärkt zu berück­sich­ti­gen sind.

Seit 1997 wird die Vermögen­steuer in Deutsch­land nicht mehr er­ho­ben. Trotz ho­her ver­fas­sungs­recht­li­cher Hürden ist je nach Aus­gang der Ko­ali­ti­ons­ver­hand­lun­gen im An­schluss an die Bun­des­tags­wahl mit ei­ner Wie­der­be­le­bung der Vermögen­steuer zu rech­nen: Die mögli­chen Ko­ali­tionäre, SPD und Grüne, wol­len Vermögende stärker be­steu­ern. Zu­gleich scheint eine Ver­schärfung der erb­schaft­steu­er­li­chen Re­ge­lun­gen wahr­schein­lich. Die FDP, als er­for­der­li­cher drit­ter Part­ner ei­ner sog. Am­pel­ko­ali­tion, und auch die Union, die für eine sog. Ja­maik­ako­ali­tion ein­tritt, leh­nen da­ge­gen eine Wie­der­einführung der Vermögen­steuer und eine Mehr­be­las­tung für Un­ter­neh­men ab.

Dr. Detlev Heinsius, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Ebner Stolz, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg© Dr. Detlev Heinsius, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner bei Ebner Stolz

Vor die­sem Hin­ter­grund stellt sich nicht nur die Frage nach der ggf. kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung der Vermögen­steuer, son­dern vor al­lem nach den un­mit­tel­ba­ren Fol­gen für Un­ter­neh­men in Deutsch­land. Ne­ben der Sorge vor ei­ner so­for­ti­gen Li­qui­ditäts­be­las­tung durch die Vermögen­steuer ist der­zeit eine zu­neh­mende Ver­un­si­che­rung der mit­telständi­schen Wirt­schaft fest­zu­stel­len, die bis hin zu kon­kre­ten Ab­wan­de­rungs­ge­dan­ken aus Deutsch­land reicht.

Aus ge­samt­wirt­schaft­li­cher Sicht ist der­zeit zu be­zwei­feln, ob die Vermögen­steuer an­ge­sichts des ho­hen Er­he­bungs­auf­wan­des über­haupt ein ge­eig­ne­tes Mit­tel zur De­ckung des Fi­nanz­be­darf des Fis­kus dar­stellt. Un­klar ist zu­dem, in­wie­fern eine Schwächung der in­ter­na­tio­na­len Wett­be­werbsfähig­keit des Wirt­schafts­stand­orts Deutsch­land zu er­war­ten ist.

Wel­che Hand­lungs­op­tio­nen be­ste­hen nun für mit­telständi­sche Un­ter­neh­mer? Wel­che steu­er­li­chen Fall­stri­cke lau­ern im Zuge ei­ner Wohn­sitz­ver­le­gung oder der Ver­le­gung von Un­ter­neh­mens­tei­len in das Aus­land? In die­ser Folge des Eb­ner Stolz Mit­tel­standstalks erklärt Dr. Det­lev Hein­sius, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Steu­er­recht und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Ham­burg, wie sich Un­ter­neh­mer be­reits jetzt auf die mögli­chen steu­er­po­li­ti­schen Ent­wick­lun­gen vor­be­rei­ten können und wa­rum der Aus­gang der Ko­ali­ti­ons­ver­hand­lun­gen auch im Hin­blick auf die Über­tra­gung von Fa­mi­li­en­vermögen auf die nächste Ge­ne­ra­tion auf­merk­sam ver­folgt wer­den sollte.

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Be­ar­bei­tungs­stand: 07.10.2021

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