Mit den neuen handelspolitischen Schutzmaßnahmen, die am 8.6.2018 in Kraft treten, wird es der EU ermöglicht, durch eine Veränderung der „Regel des niedrigeren Zolls“ in einigen Fällen höhere Zölle einzuführen. Das gilt sowohl für alle Antisubventionsfälle als auch für Antidumpingfälle, wenn Waren eingeführt werden, bei deren Produktion Rohstoffe und Energie mit künstlich niedrig gehaltenen Preisen eingesetzt wurden.
Ferner wird mit der Modernisierung der derzeit vorgesehene Untersuchungszeitraum von neun Monaten für die Einführung vorläufiger Maßnahmen auf sieben Monate verkürzt. Damit wird das Verfahren beschleunigt und die Berechenbarkeit des Systems für Unternehmen transparenter gestaltet. Dank eines Frühwarnsystems wird es den Unternehmen möglich sein, sich vor der Einführung vorläufiger Zölle auf die neue Situation einzustellen. Kleinere und mittlere Unternehmen werden von der EU- Kommission mit einem speziellen „KMU Helpdesk“ unterstützt.
Außerdem soll bei der Berechnung der Höhe der einzuführenden Zölle den angewandten hohen Umwelt- und Sozialstandards Geltung verschafft werden. Die Kommission wird im Zuge ihrer Untersuchungen auch die Kosten für die Einhaltung der Umwelt- und Sozialvorschriften der EU berücksichtigen. Darüber hinaus wird die Kommission generell keine Preisverpflichtungen von Ländern akzeptieren, die bekanntermaßen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und Umweltschutzübereinkünfte nur mangelhaft umsetzen.
Alle neu eingeleiteten Untersuchungen unterliegen nun den modernisierten Antidumping- und Antisubventionsvorschriften.
Insbesondere die Stahlindustrie hatte in der Vergangenheit stark auf die konsequentere und zeitnahe Anwendung von Handelsschutzinstrumentarien gedrängt.