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Nachfolgeplanung

Schritt für Schritt zur erfolgreichen Vermögensübergabe
Vier Jahre nach In­kraft­tre­ten des der­zeit gel­ten­den Erb­schaft­steu­er­rechts steht diese er­neut auf dem Prüfstand des Ver­fas­sungs­rechts und im Fo­kus des Ge­setz­ge­bers. So wurde, wie zu befürch­ten war, im Juni des ver­gan­ge­nen Jah­res das Aus für die „Cash“-GmbH be­schlos­sen, eine Ge­stal­tungsmöglich­keit im Erb­schafts­steu­er­recht, die bis­lang eine Erb­schaft­steu­er­er­spar­nis von 100% möglich machte.
In Fach­krei­sen wird da­von aus­ge­gan­gen, dass auch we­gen der weit­ge­hen­den Steu­er­be­frei­ung von Un­ter­neh­mens­vermögen bei der Über­tra­gung auf die nächste Ge­ne­ra­tion die Le­bens­dauer des der­zeit gel­ten­den Erb­schaft­steu­er­rechts be­grenzt ist. Wer Steu­er­vor­teile nut­zen möchte, muss sich also un­ter Umständen be­ei­len.
Den­noch sollte die Über­tra­gung von Vermögen auf die nächste Ge­ne­ra­tion sorgfältig ge­plant
wer­den, weil ne­ben der steu­er­li­chen Si­tua­tion auch die persönli­chen, fa­miliären und recht­li­chen As­pekte berück­sich­tigt wer­den müssen.
Wir möch­ten Ih­nen in ei­ner pra­xis­na­hen Ver­an­stal­tung die we­sent­li­chen As­pekte ei­ner Nach­fol­ge­pla­nung vor­stel­len und Ih­nen einen Über­blick über die ver­schie­de­nen Hand­lungsmöglich­kei­ten ge­ben.
Wir wer­den über grund­le­gende steu­er­recht­li­che As­pekte spre­chen, wie bei­spiels­weise diese, wel­che Pa­ra­me­ter beim steu­er­schädli­chen Ver­wal­tungs­vermögen nach der Ge­set­zesände­rung zu be­ach­ten sind und wie die vor­han­de­nen Frei­beträge steu­er­op­ti­mal ge­nutzt wer­den können.
Die er­fah­rene Prak­ti­ke­rin
der An­walts­kanz­lei Tegt­meier & Part­ner,
Frau Anke Rei­ter,
wird Ih­nen die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ei­ner Nach­fol­ge­pla­nung vor­stel­len. Ein be­son­de­rer Schwer­punkt wird da­bei auf der Über­tra­gung von Un­ter­neh­mens­vermögen  lie­gen.
Im An­schluss an die Ver­an­stal­tung möch­ten wir sie ab ca. 20.00 Uhr zu einem klei­nen Um­trunk und Im­biss ein­la­den, bei dem Sie im Ge­spräch mit den Re­fe­ren­ten und Teil­neh­mern die an­ge­spro­che­nen The­men erörtern und ver­tie­fen können.

Bitte mel­den Sie sich mit bei­lie­gen­dem Ant­wort­fax oder per E-Mail bis zum 7. März 2014 an.
Wir möch­ten Sie dar­auf auf­merk­sam ma­chen, dass auf­grund der be­grenz­ten Teil­neh­mer­zahl die An­mel­dun­gen ent­spre­chend ih­res zeit­li­chen Ein­gan­ges berück­sich­tigt wer­den.