Vier Jahre nach Inkrafttreten des derzeit geltenden Erbschaftsteuerrechts steht diese erneut auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts und im Fokus des Gesetzgebers. So wurde, wie zu befürchten war, im Juni des vergangenen Jahres das Aus für die „Cash“-GmbH beschlossen, eine Gestaltungsmöglichkeit im Erbschaftssteuerrecht, die bislang eine Erbschaftsteuerersparnis von 100% möglich machte.
In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass auch wegen der weitgehenden Steuerbefreiung von Unternehmensvermögen bei der Übertragung auf die nächste Generation die Lebensdauer des derzeit geltenden Erbschaftsteuerrechts begrenzt ist. Wer Steuervorteile nutzen möchte, muss sich also unter Umständen beeilen.
Dennoch sollte die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation sorgfältig geplant
werden, weil neben der steuerlichen Situation auch die persönlichen, familiären und rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen.
werden, weil neben der steuerlichen Situation auch die persönlichen, familiären und rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Wir möchten Ihnen in einer praxisnahen Veranstaltung die wesentlichen Aspekte einer Nachfolgeplanung vorstellen und Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten geben.
Wir werden über grundlegende steuerrechtliche Aspekte sprechen, wie beispielsweise diese, welche Parameter beim steuerschädlichen Verwaltungsvermögen nach der Gesetzesänderung zu beachten sind und wie die vorhandenen Freibeträge steueroptimal genutzt werden können.
Die erfahrene Praktikerin
der Anwaltskanzlei Tegtmeier & Partner,
Frau Anke Reiter,
Frau Anke Reiter,
wird Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Nachfolgeplanung vorstellen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf der Übertragung von Unternehmensvermögen liegen.
Im Anschluss an die Veranstaltung möchten wir sie ab ca. 20.00 Uhr zu einem kleinen Umtrunk und Imbiss einladen, bei dem Sie im Gespräch mit den Referenten und Teilnehmern die angesprochenen Themen erörtern und vertiefen können.
Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Antwortfax oder per E-Mail bis zum 7. März 2014 an.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl die Anmeldungen entsprechend ihres zeitlichen Einganges berücksichtigt werden.