Laut Urteil des BFH vom 9.11.2017 (Az. III R 10/16) verstößt die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume in 2013 für eine Einkommensteuernachzahlung für 2011 geschuldet werden, nicht gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Der Zinssatz von 0,5 % pro Monat sei - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus - im Jahr 2013 verfassungsgemäß.
Hinweis
Der BFH hatte bereits zuvor einen Verfassungsverstoß für Verzinsungszeiträume bis 2011 verneint (zuletzt BFH-Urteil vom 14.4.2015, Az. IX R 5/14, BStBl. II 2015, S. 986).
Ebenso bejahte das FG Berlin-Brandenburg die Verfassungskonformität des Zinssatzes von 0,5 % pro Monat für den Zinszeitraum April 2014 bis April 2016 (Urteil vom 14.11.2017, Az. 6 K 6258/16). Hiergegen ist die Revision beim BFH unter Az. IX R 42/17 anhängig.